Von Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem privaten Haushalt können jährlich 20 % der Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 Euro (600 Euro von 2006 bis 2008), von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Zu den Arbeitskosten zählen auch Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten.
Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 enthält eine Liste, was zu den Handwerkerleistungen zählt. Wichtig ist, dass nichts Neues entsteht, sondern nur etwas repariert oder instand gesetzt wird. Außerdem muss die Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück erbracht werden, eine Fernsehreparatur in der Werkstatt des Händlers ist also nicht absetzbar, eine Reparatur vor Ort aber schon.
Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen: